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Wer liegt hier wem auf der Tasche? Genug mit dem Bürgergeld-Fetisch. Video

  • Emily
  • 6. Januar 2026 um 13:49
  • Zum letzten Beitrag

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  • Emily
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    • 6. Januar 2026 um 13:49
    • #1

    "Wer liegt hier wem auf der Tasche? Genug mit dem Bürgergeld-Fetisch."

    Sanktionsfrei.de, Video, knapp 1 Stunde, vom 30. Dezember 2025

    Ich weiß, das ist eine sehr provokant gewählte Überschrift von Sanktionsfrei.de.

    Die Organisation ist völlig gewaltfrei und setzt sich für die Rechte von nicht "nur" Bürgergeldempfänger:innen ein. Mit Öffentlichkeitsarbeit, rechtlicher Unterstützung durch Rechtsanwält:innen, etc. Steht auf deren HP genauer.

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    Einmal editiert, zuletzt von Emily (6. Januar 2026 um 14:41)

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    • 6. Januar 2026 um 17:45
    • #2

    Wie ich auch schon in dem quasi gleichen Thread im Gänseforum geschrieben habe:
    Alle Bürgergeldempfänger als die armen Opfer darszustellen ist genauso falsch wie die Behauptung, die seien alle Faul.

    Mich stört diese Verallgemeinerung auf beiden Seiten (Politik vs die Organisation hier), weil beide Seiten durch ihr extreme Brille ein stück weit die Realität verweigern.
    Jemand, der keinen Bock hat, geht natürlich auch nicht zu der Organisation um sich beraten zu lassen.
    Und nur weil eine Familie 200€ mehr Geld hat, geht es den Kindern deswegen nicht automatisch besser (Haben die Eltern evtl halt mehr zum verrauchen und versaufen)

    Ich habe bei diversen Massnahmen während meiner Sozialhilfe- und Hartz4 Zeit jedenfalls unzählige kenngelernt, die hatten einfach keinen Bock zu arbeiten.
    Oder viele hatten den Anspruch, das die vom Amt denen ja gute Jobs beschaffen müssten, aber die vom Amt waren halt zu blöd und unfähig und deswegen hätten die halt keinen Job: Also weil die vom Amt zu unfähig seien.
    Sowas gehört halt auch zur Realität und ich pers. hätte da jetzt nix dagegen, wenn man solchen Leuten die Leistungen kürzt.

    Die Kunst wäre halt das richtige abwiegen und Entscheiden, daran scheitert es meiner Meinung nach primär.
    Wahrscheinlich aufgrund keine Zeit, Stress oder weil einem das Gegenüber total nervt. (aus Sicht des Sachbearbeiters)

    3 Mal editiert, zuletzt von PlanB (6. Januar 2026 um 18:06)

  • Metalhead666
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    • 6. Januar 2026 um 18:11
    • #3

    Danke für Deine Worte PlanB Solche Totalverweigerer kenne ich auch und die Unfähigkeit von der Arbeitsagentur sowieso. Wer nicht gerade in die Grundsicherung gerutscht ist kann denke ich schon mal mehr Leistung bringen! Die Sanktionen sind finde ich schon wichtig. Wenn man natürlich Knallpsychotisch ist natürlich nicht, aber den Termin verweigern!!! Nöpe. Geht wirklich nicht!

  • PlanB
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    • 6. Januar 2026 um 18:18
    • #4

    Naja, bei dem Beispiel aus dem Video, wo eine den ersten Termin nicht wahrnehmen konnte, weil es ihr nicht gut ging und den 2ten nicht, weil sie dann im Krankenhaus lag und deswegen seien ihr die Leistungen gestrichen wurden, sowas geht halt auch nicht.
    Ich habe jedenfalls meist die Erfahrung gemacht, das wenn man sich mit denen vom Amt vernünftig unterhält, man auch das meiste ohne Probleme regeln kann.

    Aber so Extrembeispiele wie die Krankenhausgeschichte wird es immer mal wieder geben. Die sind aber eher die Ausnahme, als die Regel.

    Einmal editiert, zuletzt von PlanB (6. Januar 2026 um 18:55)

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    • 6. Januar 2026 um 18:20
    • #5

    Ich bin der Meinung dass die meisten Bürgergeldempfänger tatsächlich Opfer sind. Sie sind angewiesen auf das Geld, das nicht angeglichen wird. Viele Menschen die in Arbeit sind könnten sich überhaupt nicht vorstellen von so etwas abhängig zu sein. Es gehört einiges an sozialen Rückschlägen dazu um im Bürgergeld zu landen. Das ewige Schimpfen auf die, die nicht arbeiten ist schwer zu ertragen. Geht es doch den meisten arbeitenden besser als jemandem im Bürgergeld. Es wird in grossen Gesellschaften immer einen Prozentsatz von Menschen geben die nicht arbeiten. Und die ständige Sorge dass es ihnen ja nicht zu gut geht ruft zu strenge Kürzungen hervor, was die Armut noch krasser macht. Leben und leben lassen wäre hier angebracht.

  • Nova
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    • 6. Januar 2026 um 18:22
    • #6

    Ich bin für eine Umverteilung von reich zu arm. Superreiche und Einkommensmillionäre haben und dann den Ärmsten ihr Hungergeld nicht gönnen gefällt mir nicht.

    Die Idee mit dem bedingungslosen Grundeinkommen finde ich gut. Wer arbeitet, kann dann ja etwas mehr Geld bekommen.

    Da die Ressourcen aber planetenweit auch umverteilt werden sollten, wäre ich dafür, den durchschnittlichen Lebensstandard hier zu senken, anstatt sich auf Kosten der Ärmsten erdweit zu bereichern.

    Man kann nicht gleichzeitig den Kuchen essen und behalten.

  • Metalhead666
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    • 6. Januar 2026 um 18:28
    • #7

    Das größte Problem sind halt die Mieten und die werden immer mehr steigen und das Wohngeld wird zur Standardgeschichte. Da überlegt man sich zweimal, wenn das Wohngeld nicht greift, ein Bürgergeld zu nehmen!

  • Emily
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    • 6. Januar 2026 um 18:44
    • #8

    Es gab von Oktober 2024 bis Oktober 2025 nur 100 sogenannte "Totalverweigerer" in ganz Deutschland, wie auch die CDU letzt zugeben musste, wie Sanktionsfrei.de kürzlich berichtete.

    Auch wenn auch hier wieder einige, auch in diesem Thread, Narrative bedienen wollen und gegen ärmere Menschen hetzen. :confused_face:

  • PlanB
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    • 6. Januar 2026 um 18:49
    • #9

    Ich hetze gegen niemanden Emily , wo soll ich das denn getan haben.

  • Metalhead666
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    • 6. Januar 2026 um 19:05
    • #10

    Ich habe auch nicht gehetzt! Ich bin ja selber in die Grundsicherung gerutscht, weil ich "zu" krank war. Hätte mir halt mal einer gesagt, dass ich alle drei Wochen Lorazepam brauche, wäre das nicht passiert!

  • Emily
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    • 6. Januar 2026 um 19:54
    • #11

    "Totalverweigerer entpuppen sich als Fantasie“

    Helena Steinhaus von Sanktionsfrei.de, Shortvideo, 01.10.2025:

    In den letzten 12 Monaten (Oktober 2024 bis Oktober 2025) gab es nachweislich real insgesamt nur 100 sogenannte „Totalverweigerer“ in ganz Deutschland, was prozentual nur etwa 0,002% der Menschen entspricht, die Bürgergeld beziehen.

    Es ist also eine reine Schmutzkampagne von Teilen der Politik, wie der CDU/CSU, der AfD und Anderen, gegen Menschen im Bürgergeldbezug, dass es angeblich ein ernsthaftes Problem mit „Totalverweigerern“ geben würde.

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    • 6. Januar 2026 um 19:57
    • #12

    Beantworte doch einfach mal meine Frage Emily nachdem du hier irgendwelche Behauptungen aufgestellt hast.

  • Nova
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    • 6. Januar 2026 um 21:43
    • #13

    Während Ihr Euch hier sinnlos streitet, wächst die Schere zwischen reich und arm weiter.

    Man kann nicht gleichzeitig den Kuchen essen und behalten.

  • Emily
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    • 6. Januar 2026 um 23:18
    • #14

    Wie geht es den Menschen im Bürgergeld?

    |Studio Rot x Sanktionsfrei e.V.|

    Reportage

    "Ende Juni 2025 haben wir eine Studie mit dem Titel „Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug?" herausgegeben. Die Ergebnisse sind schockierend: Laut 72% der Befragten reicht Regelsatz nicht für ein würdevolles Leben. Nur 9% halten es für möglich, sich mit 563 Euro im Monat gesund zu ernähren und 54% der befragten Eltern geben an, auf Essen zu verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Währenddessen tobte in den letzten zwei Jahren eine politisch, wie medial erzeugte Hetzkampagne gegen Bürgergeldempfangende.

    @studiorot.kollektiv hat die Studie filmisch umgesetzt und mit Leuten gesprochen, die sich wirklich auskennen: Tanja L. und Thomas Wasilewski, die selbst Bürgergeld beziehen und sich in sozialen Initiativen engagieren, Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus, dem Okonom Marcel Fratzscher und einem Whistleblower aus dem Jobcenter. Sie alle fragen wir: Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug?"

    Quelle und Video:

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    • 6. Januar 2026 um 23:39
    • #15

    Nova , die geht leider auch weiter auseinander, wenn sie sich nicht streiten...🤷

    400mg Amisulprid, 25 mg HCT, 10mg Ramipril, 4mg Doxazosin

    If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear! (George Orwell / Animal Farm)

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    • 7. Januar 2026 um 06:12
    • #16

    Mit Bürgergeld stehen Ihnen monatlich mindestens 563 Euro (für Alleinstehende) als pauschaler Regelsatz zur Verfügung, plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe (z.B. für Schwangerschaft, Mehrbedarf für Alleinerziehende), wobei die genaue Höhe je nach Lebenssituation (Familie, Alter, besondere Bedürfnisse) variiert, mit niedrigeren Sätzen für Kinder und Partner sowie höheren für Jugendliche.

    Regelsätze (Stand 2024/2025):

    • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 € (Regelbedarfsstufe 1)
    • Partner (in Bedarfsgemeinschaft): Jeweils 506 € (Regelbedarfsstufe 2)
    • Junge Erwachsene (unter 25, bei Eltern/ohne Zusicherung umziehend): 451 € (Regelbedarfsstufe 3)
    • Jugendliche (14-17 Jahre): 471 € (Regelbedarfsstufe 4)
    • Kinder (6-13 Jahre): 390 € (Regelbedarfsstufe 5
    • Kinder (0-5 Jahre): 357 € (Regelbedarfsstufe 6)

    Zusätzlich zum Regelsatz:

    • Kosten der Unterkunft (KdU): Angemessene Miete und Heizkosten werden übernommen.
    • Mehrbedarfe: Zuschläge gibt es z.B. für Schwangere, Alleinerziehende oder bei kostenaufwändiger Ernährung.
    • Einmalige Bedarfe: Für Wohnungsersteinrichtung oder Erstausstattung der Schwangerschaft/Geburt.

    Zusammenfassend: Sie erhalten den Regelsatz für Ihren Bedarf sowie die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Ihre Wohnung, zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe.

    400mg Amisulprid, 25 mg HCT, 10mg Ramipril, 4mg Doxazosin

    If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear! (George Orwell / Animal Farm)

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    • 7. Januar 2026 um 11:04
    • #17


    Kritische Einordnung der Darstellung zum Bürgergeld

    Die oben genannte Darstellung des Bürgergeldes ist formal korrekt, aber inhaltlich stark verkürzt und vermittelt ein irreführend positives Bild, das mit der realen Lebenssituation vieler Betroffener wenig zu tun hat.

    1. Der Regelsatz ist kein frei verfügbares Einkommen.

    Der Regelsatz von 563 € ist kein Betrag, der nach Abzug fixer Kosten zur Verfügung steht, sondern eine rechnerische Pauschale, aus der u. a. bezahlt werden müssen:

    Strom (nicht in den Unterkunftskosten enthalten)

    Internet und Telefon (heute faktisch unverzichtbar)

    Kleidung und Schuhe

    Haushaltsgeräte, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen

    Mobilität (ÖPNV, Fahrradinstandhaltung)

    Gesundheitliche Zuzahlungen (Medikamente, Hilfsmittel)

    Bildung, Teilhabe, soziale Kontakte

    Die Regelsatzberechnung basiert auf statistischen Durchschnittsausgaben armer Haushalte – nicht auf realem Bedarf. Das heißt: Mangel wird fortgeschrieben, nicht ausgeglichen.

    2. „Angemessene Kosten der Unterkunft“ sind kein Garant für Wohnen

    In der Praxis bedeutet „angemessen“:

    Wohnungswechsel unter Zwang bei steigenden Mieten

    Begrenzte Quadratmeterzahlen

    Regionale Obergrenzen, die am realen Wohnungsmarkt oft nicht existieren

    Zusatzkosten (Strom, Nachzahlungen, Möblierung) bleiben ungedeckt

    Gerade in Ballungsräumen finden viele Menschen keine Wohnung innerhalb der Angemessenheitsgrenzen, was zu dauerhafter Unsicherheit führt.

    3. Einmalige Bedarfe sind stark eingeschränkt

    Einmalige Leistungen (z. B. Wohnungserstausstattung) werden:

    nur in sehr engen Ausnahmefällen

    oft pauschaliert und gedeckelt

    teilweise nur als Sachleistungen oder Gutscheine

    gewährt. Für Ersatzbeschaffungen (Waschmaschine, Kühlschrank, Bett, Sofa) gibt es in der Regel keine Leistungen, obwohl diese Dinge zur Existenzsicherung gehören.

    4. Digitalisierung wird vorausgesetzt, aber nicht finanziert

    Behörden, Jobcenter und Bildung setzen voraus:

    E-Mail-Erreichbarkeit

    Online-Portale

    Videotermine

    Digitale Bewerbungen

    Gleichzeitig gibt es keinen strukturellen Anspruch auf die Finanzierung von Laptop, Smartphone oder Reparaturen. Das ist ein systemischer Widerspruch.

    5. Nullrunden und reale Kaufkraftverluste

    Trotz steigender Preise (Energie, Lebensmittel, Mobilität) gab es zuletzt keine reale Anpassung, sondern faktisch Kaufkraftverluste. Das verschärft Armut, statt sie zu lindern.

    6. Sozialleistungen sind kein „Kostenproblem“, sondern Verfassungsauftrag

    Sozialleistungen sichern das menschenwürdige Existenzminimum (Art. 1 i. V. m. Art. 20 GG).

    Sie sind keine „Großzügigkeit“, sondern eine staatliche Pflicht.

    Forderungen nach vollständiger Abschaffung sozialer Sicherungssysteme ignorieren:

    verfassungsrechtliche Vorgaben

    volkswirtschaftliche Folgekosten (Gesundheit, Obdachlosigkeit, soziale Spaltung)

    Die Realität von Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit und struktureller Benachteiligung

    Fazit

    Die Zahlen allein sagen nichts über Lebensrealität aus.

    Das Bürgergeld verhindert oft nicht Armut, sondern verwaltet sie.

    Eine sachliche Debatte sollte nicht mit abstrakten Beträgen geführt werden, sondern mit Blick auf reale Bedarfe, Teilhabe und Menschenwürde.

  • PlanB
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    • 7. Januar 2026 um 17:17
    • #18
    Zitat von Emily

    Der Regelsatz von 563 € ist kein Betrag, der nach Abzug fixer Kosten zur Verfügung steht, sondern eine rechnerische Pauschale, aus der u. a. bezahlt werden müssen:

    Nach Abzug der Fixkosten für Strom, Internet und evtl 1-2 andere Sachen steht der Rest sehr wohl frei zur Verfügung.
    Wie man sich das Geld einteilt, ist doch jedem selber überlassen.

    ich habe wie gesagt insgesamt mehrere Jahre immer mal wieder Transferleistungen bekommen und fühlte mich nie genötigt, jeden Monat z.B. Schuhe für 46,72€ zu kaufen.
    Die neuen Bürgergeld Regelsätze ab 01.01.2024 - Tabelle

    Aus meiner Sicht haben Sozialleistungen primär einen Zweck:
    Man hat ein Dach über dem Kopf und man muss nicht Hungern und man hat noch ein wenig Geld für ein paar extras.
    War meine Zeit mit Hartz4 oder Sozialhilfe toll: Ganz sicher nicht.
    Als ich nur die Hälfte von Hartz4 hatte, weil ich Schulden zurück zahlte, gab es ein Jahr ganz viel Nudeln und Reis. Aber selbst da bin ich 1-2 die Woche noch ins Schwimmbad.
    Ist halt alles eine Frage der Prioritäten.

    Gibt sicher auch div Härtefälle
    Alleinerziehende Mütter, die z.B. Halbtags arbeiten oder Kranke , welche div extras benötigen, aber diese Fälle werden von der einen Seite genauso Polemisch zum Standard für alle erklärt, wie die andere Seite die Totalverweigerer.

    Und ich sage es nochmal: Die meisten würden sicher gerne arbeiten, aber es gibt halt doch nicht gerade wenig, die einfach keinen bock haben.
    Die machen die Massnahmen brav mit, verschwinden kurz aus der Statistik, schimpfen dabei aber nur über das Amt und tun selber nicht wirklich viel um ihren Zustand zu verbessern. Die zählen im Übrigen nicht zu den Totalverweigerern
    Ich durfte wie erwähnt sehr viele von denen kennenlernen.

    Den Regelsatz pauschal um z.B. 300€ zu erhöhren, würde im Übrigen eine Preisspirale in Gang setzen, bei der alles andere auch in die Höhe gehen muss.
    Mehr Mindestlohn, dann folgt der Facharbeitelohn, etc

    Und am Ende müssen alle noch mehr Lebenskosten bezahlen, weil die Mehrausgaben müssen die Firmen und Geschäfte ja wieder rein holen=alles wird noch teurer =am Ende nicht viel gewonnen
    Sinnvoler wäre es sicher, wenn man die Härtefälle besser bestimmen könnte um diesen Menschen dann gezielt mehr Hilfe bieten zu können.

  • Emily
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    • 7. Januar 2026 um 18:20
    • #19

    Man sieht deutlich, du hast keine Ahnung, PlanB .

  • PlanB
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    • 7. Januar 2026 um 19:11
    • #20
    Zitat von Emily

    Man sieht deutlich, du hast keine Ahnung, PlanB .

    Naja, ich habe wie erwähnt selber Jahrelang Hartz4 und Sozialhilfe bekommen, hatte wie erwähnt über ein Jahr nur die Hälfte davon zur Verfügung, habe an div Maßnahmen des Jobcenters teilgenommen, war 2 Monate Obdachlos, habe ein Jahr einen 1€ Job beim DRK gehabt und davon 3 Monate im Büro der Tafel und bei der Essensausgabe gearbeitet.

    Aber sonst habe ich keine Ahnung, hast recht Emily

    Und auf Basis von obigem, kann ich mir sehr wohl eine Meinung bilden.
    Wo du in dieser Hetze siehst, erschließt sich mir aber nicht so ganz.

    Einmal editiert, zuletzt von PlanB (7. Januar 2026 um 19:46)

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