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  1. Forum und Blogs über Psychose und Schizophrenie
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Erwerbsminderungsrente beziehen und dann Arbeit aufnehmen

  • Stefan
  • 3. September 2024 um 19:53
  • Zum letzten Beitrag

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  • Stefan
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    • 3. September 2024 um 19:53
    • #1

    Moin,

    mit diesem Post melde ich mich im Forum zurück.

    War vor einiger Zeit hier aktiv, der ein oder andere kann sich vielleicht noch an mich erinnern.

    Frage an die, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und einer Arbeit nachgehen:

    Wie gehe ich am besten vor? Ich beziehe eine unbefristete EMR und beabsichtige nun Probeweise irgendwo arbeiten zu gehen.

    Überall steht, das man die deutsche Rentenversicherung darüber informieren soll, bevor man irgendwas unterschreibt.

    Viel mehr als das, weiß ich (noch) nicht über mein Vorhaben.

    Daher meine Frage an diejenigen, die sowas gemacht haben oder immer noch machen?

    Was gilt es dabei zu beachten, wen schreibe ich zuerst an, Arbeitgeber oder die RV?

    Schreibt mal gerne wie ihr das gemacht habt, interessiert mich sehr.

    Liebe Grüße

    Stefan

  • Online
    Ingo Guttkowski
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    Mich könnt ihr im Chat "https://discord.gg/w67hbErYY4" erreichen, das ist ein Chatserver für Schizophrene, ihr seid dazu herzlich eingeladen.

    • 4. September 2024 um 01:29
    • #2
    Zitat von Stefan

    Moin,

    mit diesem Post melde ich mich im Forum zurück.

    War vor einiger Zeit hier aktiv, der ein oder andere kann sich vielleicht noch an mich erinnern.

    Frage an die, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und einer Arbeit nachgehen:

    Wie gehe ich am besten vor? Ich beziehe eine unbefristete EMR und beabsichtige nun Probeweise irgendwo arbeiten zu gehen.

    Überall steht, das man die deutsche Rentenversicherung darüber informieren soll, bevor man irgendwas unterschreibt.

    Viel mehr als das, weiß ich (noch) nicht über mein Vorhaben.

    Daher meine Frage an diejenigen, die sowas gemacht haben oder immer noch machen?

    Was gilt es dabei zu beachten, wen schreibe ich zuerst an, Arbeitgeber oder die RV?

    Schreibt mal gerne wie ihr das gemacht habt, interessiert mich sehr.

    Liebe Grüße

    Stefan

    Alles anzeigen

    Ich habe es über die Lebenshilfe gemacht.

    Es ist daher wichtig, die Zeit, die wir haben, effektiv zu nutzen und das Beste aus unserem Leben zu machen.
    mein chat: https://discord.gg/AqTMPZGy5P

  • Stefan
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    • 4. September 2024 um 02:14
    • #3

    Moin Ingo,

    kannst du mir das genauer erklären?

    Hast du die Lebenshilfe mit der RV kommunizieren lassen oder was machen die?

    Die Lebenshilfe sagt mir jetzt nix :smiling_face:

    Lg

  • hejemalafa
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    • 4. September 2024 um 06:16
    • #4

    Hallo

    Ich habe meine "Arbeit" auch über die Lebenshilfe aufgenommen.

    Arbeit in Anführungsstrichen, weil ich keinen Lohn beziehe, sondern weiterhin nur die Rente. Ich mache eine Rehabilitationsmaßnahme in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Diese Maßnahme dauert maximal 2 Jahre und drei Monate.

    Ich hatte Kontakt zu der Lebenshilfe aufgenommen, dort wurde mir alles erklärt, die entsprechenden Papiere schickte ich ausgefüllt zur Rentenstelle. Eine Anlage musste meine Psychiaterin ausfüllen - also ist es gut, wenn man dort der Meinung ist du könntest (vielleicht) wieder arbeiten.

    Am Ende der Maßnahme, manchmal schon mittendrin, wird der Rentenstelle mitgeteilt, ob du arbeitsfähig bist. Sie schreiben auch regelmäßig Berichte dorthin, über deine Entwicklungsschritte.

    Ich kann die Lebenshilfe nur empfehlen, bei unserer Zweigstelle, gibt es 10 Berufsfelder, in denen man Praktika machen und später dort arbeiten kann. Auch externe Praktika sind möglich.

    LG und viel Erfolg Hejemalafa

  • windlicht
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    • 4. September 2024 um 08:22
    • #5
    Zitat von Stefan

    Moin,

    mit diesem Post melde ich mich im Forum zurück.

    War vor einiger Zeit hier aktiv, der ein oder andere kann sich vielleicht noch an mich erinnern.

    Frage an die, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und einer Arbeit nachgehen:

    Wie gehe ich am besten vor? Ich beziehe eine unbefristete EMR und beabsichtige nun Probeweise irgendwo arbeiten zu gehen.

    Überall steht, das man die deutsche Rentenversicherung darüber informieren soll, bevor man irgendwas unterschreibt.

    Viel mehr als das, weiß ich (noch) nicht über mein Vorhaben.

    Daher meine Frage an diejenigen, die sowas gemacht haben oder immer noch machen?

    Was gilt es dabei zu beachten, wen schreibe ich zuerst an, Arbeitgeber oder die RV?

    Schreibt mal gerne wie ihr das gemacht habt, interessiert mich sehr.

    Liebe Grüße

    Stefan

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    Natürlich erinnere ich mich an dich 💓 lieber steff 😄

    Also bei uns in der Schweiz ist es so dass man die Rentenversicherung informieren muss wenn man eine Arbeit im zweiten oder ersten Arbeitsmarkt annimmt. Es kann dann zu Kürzungen kommen. Falls der Arbeitsversuch scheitert sofort wieder Bescheid geben.

    Aber im zweiten Arbeitsmarkt verdient man nur zirka 2 Euro pro Stunde. Da gibt es keine Kürzungen

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche bleibt für die Augen unsichtbar.

  • Rosi
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    • 4. September 2024 um 11:38
    • #6

    Hi Stefan schön, dass du wieder hier bist.

    Ich arbeite als Minijobber, bevor ich den Vertrag unterschrieben habe, habe ich es der Rentenversicherung schon mal gemeldet. Dann später auch den Verdienst. In Deutschland darfst du 6300€ verdienen ohne das es abgezogen wird. Bei höheren Verdienst werden glaube ich 40% abgezogen. Und du darfst nur 15 Stunden die Woche arbeiten und täglich unter drei Stunden. Wenn du 3 Stunden oder mehr arbeitest gilst du als wieder erwerbsfähig. So ist mein Infostand.

  • Online
    Ingo Guttkowski
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    Mich könnt ihr im Chat "https://discord.gg/w67hbErYY4" erreichen, das ist ein Chatserver für Schizophrene, ihr seid dazu herzlich eingeladen.

    • 4. September 2024 um 15:37
    • #7
    Zitat von Stefan

    Moin Ingo,

    kannst du mir das genauer erklären?

    Hast du die Lebenshilfe mit der RV kommunizieren lassen oder was machen die?

    Die Lebenshilfe sagt mir jetzt nix :smiling_face:

    Lg

    Lebenshilfe kannst du googlen, gibt es in jedem grösseren ort.
    Bei mir hat das meine Betreuerin gemanagt.
    bei der lebenshilfe habe ich, als ich fitter war, Inklusion beantragt, somit arbeite ich jetzt als rentner aufm ersten arbeitsmarkt, aber nur 20 std die woche. ich will das aber bald noch kürzen, also nur 15 std die woche, somit bekomme ich zwar weniger geld, aber ich komme trotzdem noch gut hin, mit dem was ich dann bekomme.

    Es ist daher wichtig, die Zeit, die wir haben, effektiv zu nutzen und das Beste aus unserem Leben zu machen.
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  • Molly
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    • 4. September 2024 um 21:03
    • #8

    Stefan !

    Kann es sein, dass es dir um dieses neue Gesetz geht, wonach man als Erwerbsminderungsrentner ein halbes Jahr Vollzeit arbeiten darf, ohne das Risiko einzugehen, die Rente zu verlieren? Leider weiß ich nicht viel darüber. Müsstest mal googeln. Es gibt das aber!

    Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann einen erst mal der Integrationsfachdienst begleiten, wenn man einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 Grad oder Gleichstellung hat. Man muss sich da aber selbst eine neue Arbeit suchen. Die begleiten und beraten nur, geben dem potenziellen Arbeitgeber Rat, welche Förderungen sie bei Einstellung eines Schwerbehinderten bekommen können.

    So lange es anders geht, rate ich von der Lebenshilfe ab. Das führt meistens in eine WfbM, wo man die ersten zweieinviertel Jahre im Berufsbildungsbereich nichts verdient, höchstens zusätzlich einige unbezahlte Praktika macht, dann aber meistens in einem Arbeitsverhältnis mit der Werkstätte landet, wo man nur sehr wenig verdient und je länger man dort bleibt, um so weniger Chancen auf eine Rückkehr zu einer normalen Arbeit hat.

    Allerdings gibt es die Möglichkeit, über einen ausgelagerten Arbeitsplatz von der Werkstätte erst über Praktikum und später mit Arbeitsvertrag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu Schwerbehindertenkonditionen Fuß zu fassen.

  • Stefan
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    • 4. September 2024 um 23:03
    • #9

    Kommt die Rente auf den Prüfstand bei der RV?

  • Molly
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    • 5. September 2024 um 05:22
    • #10

    Guten Morgen, Stefan !

    Wenn du länger als die genannten sechs Monate Vollzeit arbeitest schon. Ansonsten war es immer so, dass man bei voller EM-Rente nicht länger als 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten durfte. Man ist ja nicht länger arbeitsfähig.

    Ich spreche von den Deutschen Bestimmungen. Weiß ja nicht, wo du lebst.

  • Miepikatze
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    Hi.

    Ich bin seit März 2019 an der paranoiden Schizophrenie erkrankt,hatte dementsprechend auch Psychosen.

    • 31. Oktober 2024 um 22:21
    • #11

    Was das betrifft, habe ich eine rechtliche Betreuerin, die zweite. Die erste bekam ich, als ich in der Klinik war und die sich dafür einsetzte, dass ich dann Erwerbsmindertenrente bekam. Bin dann von Hessen nach Bremen gezogen und hatte dann natürlich eine andere, die ich auch heute noch habe. Ich weiß, dass sie alle zwei Jahre dich Erwerbsmindertenrente neu beantragt und vorlegen muss, bei welchem Arzt z. B. Psychiater ich in Behandlung bin und auch, was die Betreuung betrifft. Ich werde von der Bremer Werkgemeinde betreut. Die kommen alle paar Tage für Gespräche, welche mir sehr gut tun und begleiten einem zum Arzt. Alle paar Jahre hat man beim Gericht eine Anhörung , um zu schauen, ob man diese weiterhin benötigt. Da ich mehr als überfordert mit dem Papierkrams bin , regelt das auch meine Betreuerin (stellt Anträge usw). Allerdings muss man auch etwas aufpassen. Beim ersten Mal wurde mir eine Arbeitsbetreuung vorgeschlagen, die einfach fragte,in welchem Beruf ich denn arbeiten wolle, dabei war ich nicht mal arbeitsfähig. Ansonsten ist es so, dass man sogar jemanden vorschlagen kann, wer die Betreuung übernehmen soll. Vielleicht wäre das ja auch das Richtige (sowas wie Entmündigung gibt es in der Regel nämlich nicht mehr.)

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