Offene Fragen wären:
1. Kann die Altersrente noch erhöht werden durch die Arbeit in der Werkstätte wenn man bereits Erwerbsminderungsrentner ist?
Ich habe heute wegen des ersten Punktes deiner offenen Fragen bei der DRV angerufen. Die Aussage der Sachbearbeiterin lautete, dass die Möglichkeit besteht, die Altersrente in Form eines Minijobs oder durch andere zusätzliche Rentenbeiträge zu erhöhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, bei der bereits die Entgeltpunkte hochgerechnet wurden. Angeblich werden durch die zusätzlichen Rentenbeiträge separate Entgeltpunkte neben den hochgerechneten Entgeltpunkten der Erwerbsminderungsrente erworben. Bei einem Minijob werden jedoch nicht so viele gesonderte Entgeltpunkte gesammelt, weil der Verdienst zu gering ist. Außerdem werden bei einer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von unter 3 Stunden bei der vollen Erwerbsminderungsrente und von unter 6 Stunden bei der Teilerwerbsminderungsrente wieder aktuelle Renteninformationen an die Erwerbstätigen versandt, die eine Auskunft über die spätere Regelaltersrente mit den extra erworbenen Entgeltpunkten gewährt, so die Aussage der Sachbearbeiterin der DRV.
Wie es sich verhält, wenn du schon als EM-Rentner bei der Lebenshilfe arbeitest und sie 80 Prozent vom gezahlten Durchschnittsentgelt im vorletzten Kalenderjahr an Rentenbeiträge pro Arbeitnehmer in der Lebenshilfe abführen, weiß ich nicht. Das müsste eigentlich die Lebenshilfe wissen, ob weitere Rentenbeiträge für einen Erwerbsminderungsrentner, der in der Lebenshilfe tätig ist, gezahlt werden.
Kennt sich jemand in diesem Forum hiermit aus?