Ich bin heute über folgenden Artikel aufmerksam geworden:
Ohne Anhörung in die Psychiatrie: Rotenburger Richterin droht Haftstrafe
Sie gibt zu, Menschen ohne Anhörung in die geschlossene Psychiatrie geschickt zu haben.
www.t-online.de
Ich weiß nicht wie dass bei euch aussah, aber bei meinen Einweisungen lag weder eine Fremd-Gefährdung noch eine Eigen-Gefährdung vor.
Eine persönliche Anhörung hat es bei keiner Zwangseinweisungen in die Geschlossene gegeben auch danach war da nichts.
Versteh ich den Artikel falsch oder wäre dass dann auch rechtswidrig gewesen?
Wie sah dass bei euch aus?
Als persönlicher Gegner von Zwangseinweisungen ohne Vorlage einer Straftat befürworte ich dieses Vorgehen. 😄
Außerdem ermutige ich jeden von euch ein Strafverfahren gegen den Richter zu prüfen der euch eingewiesen hat.
Vielleicht können wir so das System patientfreundlicher gestalten und Zwangseinweisungen erschweren.