ich habe mich mal schlau gemacht, von wegen minijob und mindestlohn.
als behinderter ist man anscheinend nicht so viel wert. damit ihr wisst wovon ich rede, hier mein e-mail-verkehr(natürlich ohne komplett-namen):
mein schreiben zu meinen jobcoach:
Hallo Sandra,
ich hätte gerne mal eine Erklärung. Unser Regierung hat ja ein Mindestlohn beschlossen, was auch für Minijobs gilt.
Ich schnalle nur nicht wie das ablaufen soll, denn man darf ja nur 450€ verdienen, das ist also so geblieben. Ich zeige mal was geschrieben steht:
• „Der Mindestlohn in Deutschland steigt. Nach ursprünglicher Planung sollen jedem Arbeitnehmer statt bisher 9,60 Euro mindestens 9,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde zustehen, ab 1. Juli 10,45 Euro. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro im Monat weiter nicht überschreiten. Die neue Bundesregierung will den Mindestlohn nun im Laufe des neuen Jahres auf zwölf Euro pro Stunde anheben.
• Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 9.984 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.“
quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbr…wechsel186.html
Das sind eine Differenz von 4584€ ! Wird es als Urlaubsgeld oder/und Weihnachstgeld ausgezahlt?
-------------------
ANTWORT von jobcoach:
Hallo Ingo,
du bist ja in keinem Minijob-Verhältnis sondern bekommst Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX. Daher sind
diese Informationen für Dich nicht relevant.
Bei Fragen melde dich gerne.
Viele Grüße Sandra
-----------------
mir fehlen dazu nur noch die worte !!!